MÜNCHNER FREIWILLIGE - WIR HELFEN E.V.
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Sicher helfen 

Leitfaden für Selbstschutz und Arbeitsschutz für Helfer*innen in Unterkünften und der Unterkunftsvermittlung
Kein Einsatz von Schwangeren und Menschen mit Immuninsuffizienz
Infektionsgefahr in Unterkünften
Keine medizinischen Hilfeleistungen durch Helfer*innen
Helfer*innen sind nicht zuständig für Hygiene und Reinigung
Helfer*innen sind kein Sicherheitsdienst
Keine Toleranz bei Antiziganismus
Kinderschutz und erweitertes Führungszeugnis
 
 
Vielen Dank, dass du ihr in den nächsten Tagen helfen möchtet oder euch seit einigen Tagen für Geflüchtete engagiert. Es berührt uns sehr, dass wir jeden Tag so viele Helfer*innen, Dolmetscher*innen und freiwillige Ärzt*innen bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützen dürfen.
Um euch und andere nicht zu gefährden, möchten wir euch die wichtigsten Informationen über die oben genannten Bereiche an die Hand geben.
 
Kein Einsatz von Schwangeren und Menschen mit Immuninsuffizienz
Dort, wo viele Menschen zusammenkommen, schwirren auch viele Krankheitserreger umher. Es ist uns wichtig zu betonen, dass dies nichts mit der Herkunft der Menschen vor Ort zu tun hat. Auch 2015 und in den Folgejahren haben wir bekräftigt, dass Massenunterkünfte kein Einsatzort für Schwangere, Frauen, die eine Schwangerschaft nicht ausschließen können, und Menschen mit Immuninsuffizienz sind. Sofern dies auf euch zutrifft, meldet euch bitte nicht für Schichten an Orten mit Personenkontakt an. Wir verstehen, dass ihr helfen wollt, aber bitte seht ein, dass das eine nicht zumutbare Selbstgefährdung ist.
 
Infektionsgefahr in Unterkünften
In den Unterkünften herrscht eine Infektionsgefahr verschiedener Krankheiten. Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen sind daher wichtig zu beachten:
  • Tragt stets eine Maske, bestenfalls eine FFP2-Maske
  • Haltet 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen
  • Meidet in jedem Fall Körperkontakt
  • Lasst euch impfen und boostern
  • Wascht euch regelmäßig die Hände und nutzt Desinfektionsmittel
  • Hustet und niest in eure Armbeuge
  • Fasst euch nicht ins Gesicht
  • Kommt nicht zur Schicht, wenn ihr euch unwohl fühlt oder Erkältungssymptome habt. Ihr könntet andere anstecken!
Warum ist Infektionsgefahr so ein großes Thema?
​
In Massenunterkünften gibt es immer ein erhöhtes Infektionsrisiko. Das hat nichts mit den verschiedenen Ethnien vor Ort oder der momentanen Coronapandemie zu tun. Schon in den 90ern während des Jugoslawienkriegs oder in den Unterkünften 2015 mit den Geflüchteten aus Syrien, Afghanistan, Eritrea etc. traten unterschiedliche Krankheitsausbrüche aus.
Die häufigsten Erkrankungen und gesundheitlichen Probleme sind
  • Krätze
  • Läuse
  • Grippale Infekte/Magen-Darm-Infekte
  • aber auch Windpocken, Masern, Mumps, Röteln u.a.
Während wir in Deutschland vergleichsweise hohe Corona-Impfquoten haben, ist dies unter den Geflüchteten in den Notunterkünften häufig nicht der Fall. Die Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr von COVID ist deshalb hoch.
Da sich auch Geimpfte und Geboosterte nicht nur selbst anstecken können, sondern den Virus auch weitergeben können, ist es wichtig, dass ihr euch selbst und andere durch Abstand, eine FFP2-Maske und regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren schützt. Dies gilt auch in Bezug auf alle anderen Erkrankungen.
Wir haben uns zudem dafür eingesetzt, dass Ehrenamtliche (Ärzt*innen ausgeschlossen) zu ihrem eigenen Schutz nicht in Unterkünften für Coronainfizierte eingesetzt werden (aktuell Orleansstraße und Hermine-von-Parish-Straße). Bitte seht unbedingt davon ab, auf eigene Verantwortung in diese Unterkünfte zu gehen. Ihr werdet vor Ort wieder abgewiesen.
 
Keine medizinischen Hilfeleistungen durch Helfer*innen
Helfer*innen ohne medizinische Ausbildung/Approbation dürfen unter keinen Umständen Medikamente ausgeben und verabreichen. Das gilt auch für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente. Medikation sollte ausschließlich von medizinisch geschultem Personal erfolgen. Aufgrund der Sprachbarrieren ist nicht auszuschließen, dass Hinweise aus den Beipackzetteln nicht verstanden werden und Medikation falsch erfolgt. Bei medizinischen Problemen wendet euch direkt an den Betreiber vor Ort.
Ebenso sollen Helfer*innen die Menschen in den Unterkünften nicht entlausen. Wenn Läuse in der Unterkunft ausbrechen, meldet dies sofort dem Betreiber vor Ort, damit das Gesundheitsreferat eine Entlausungsaktion vornehmen kann.
Sofern ein medizinischer Versorgungsfall oder Notfall eintritt, bittet den Unterkunftsbetreiber den hausärztlichen Dienst unter 116117 zu rufen oder den Rettungsdienst unter 112. Sollte der Unterkunftsbetreiber nicht auffindbar sein, ruft selbst den entsprechenden Dienst.
 
Helfer*innen sind nicht zuständig für Hygiene und Reinigung
Für einige unsere Helfer*innen ist es eine Selbstverständlichkeit, in den Notunterkünften mal eben den Besen zu schwingen oder Geschirr wegzuräumen. Das ist zwar löblich, jedoch sind professionelle Reinigungsdienste vor Ort, die sich um die Reinigung und besonders um die Hygiene der Standorte kümmern. Um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern ist es daher wichtig, dass ihr als Helfer*innen bitte keine Aufgaben der Grundhygiene erledigt. Der Reinigungsdienst wird die Sanitäranlagen in Schuss halten.
Sollte dem einmal nicht so sein, wendet euch an den Standortbetreiber, reinigt aber bitte nichts selbst, besonders nicht die Toiletten, Küchenräume oder ähnliche Anlagen. Sofern Betreiber Ehrenamtliche auffordern diese Aufgaben zu übernehmen, lehnt diesen Auftrag ab und meldet den konkreten Vorfall mit Datum und Uhrzeit an info@muenchner-freiwillige.de.
 
Helfer*innen sind kein SicherheitsdienstWenn sehr viele Menschen ohne Privatsphäre auf engstem Raum leben müssen, ist die Stimmung immer wieder sehr gespannt. Auch dies hat wieder nichts mit den Ethnien oder der Herkunft der Menschen zu tun. Helfer*innen sind nicht dafür verantwortlich, Konflikte zu schlichten. Bei kleinen Missverständnissen können Dolmetscher*innen sicherlich helfen, doch bei ernsthaften Konflikten zieht ihr euch bitte zurück und meldet den Vorfall dem Unterkunftsbetreiber. Dies gilt insbesondere dann, wenn Vorwürfe gegen andere Personen erhoben werden (bspw. Diebstahl). Meldet den Konflikt beim Unterkunftsbetreiber bitte sachlich, nicht etwa „X hat Y das Handy gestohlen“, sondern „X und Y streiten. Es geht wohl um ein gestohlenes Handy.”)
Sofern ihr Zeug*innen von Handgreiflichkeiten werdet, mischt euch nicht ein und meldet den Vorfall direkt dem Unterkunftsbetreiber oder dem Sicherheitspersonal vor Ort.
Helfer*innen sind außerdem nicht dafür verantwortlich Zugangskontrollen durchzuführen, das ist Kernaufgabe von Unterkunftsbetreibern und Sicherheitsdienst.
Sofern Betreiber Ehrenamtliche auffordern die genannten Aufgaben zu übernehmen, lehnt diesen Auftrag ab und meldet den konkreten Vorfall mit Datum und Uhrzeit an info@muenchner-freiwillige.de.

Keine Toleranz bei Antiziganismus
Immer wieder hören wir, dass soziale Probleme vor Ort von manchen auf die ethnische Herkunft zurückgeführt werden. Es ist uns auch bekannt, dass in Unterkünften gelegentlich das Z-Wort fällt. Wir möchten in aller Deutlichkeit sagen, dass wir rassistische Vorurteile und Ausdrucksweisen ablehnen und nicht tolerieren. Soziale Probleme in den Unterkünften müssen benannt und behandelt werden, jedoch sachlich und ohne Vorurteile zu bedienen.
 
Kinderschutz und erweitertes Führungszeugnis
Aktuell ist in den Unterkünften noch kein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Wir können davon ausgehen, dass die meisten Helfer*innen, die sich in Schichten eintragen, eher einmalig und nicht regelmäßig in den Unterkünften eingesetzt werden. Daher sprechen wir auch häufig von Spontanhelfer*innen.
Da abzusehen ist, dass die Hilfe bald von offizieller Seite geordneter betrieben werden kann, ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz Minderjähriger zu beachten. In Deutschland darf man nur mit Personen unter 18 Jahren arbeiten, wenn ein erweitertes Führungszeugnis nach §72a SGB VIII vorliegt. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass sich einschlägig Vorbestrafte und dadurch von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen per gerichtlichem Urteil Ausgeschlossene im Ehrenamt Vertrauensverhältnisse zu Kindern und Jugendlichen aufbauen.
Uns ist es dennoch ein wichtiges Anliegen, dass im Sinne der Resozialisierung Menschen mit anderen straf-/ oder zivilrechtlichen Eintragungen nicht diskriminiert werden. Dafür suchen wir bereits nach einer Lösung, um nicht von der Einführung der Führungszeugnisvorlage überrumpelt zu werden.
Da ein Führungszeugnis häufig erst einige Wochen nach Beantragung ankommt, möchten wir euch bitten, frühzeitig euer erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, damit ihr im Falle der Einführung auch das Zeugnis rechtzeitig parat habt. Ihr könnt es online unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beantragen und in jedem Bürgerbüro des Kreisverwaltungsreferates: https://stadt.muenchen.de/terminvereinbarung_/terminvereinbarung_bb.html

Geschäftsstelle

E-Mail: info@muenchner-freiwillige.de 
​
Presseanfragen: presse@muenchner-freiwillige.de

Telefon: 089 76772810

Telefonzeiten:
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Mo. & Fr.   
10 - 14 Uhr​

Leider können wir derzeit krankheitsbedingt keine
​Büro-Öffnungszeiten garantieren!


Unser 
Büro in der Tumblingerstraße 50 erreicht Ihr am besten mit der U3/U6 Haltestelle Poccistraße oder Goetheplatz. Oder mit dem Bus Nr. 62, Haltestelle Tumblingerstraße.


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Der Verein wird gefördert durch:

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